“Unterbringung und Versorgung von geflüchteten Menschen in Brandenburg”

Wahlprüfsteine zur Landtagswahl 2024

Bitte geht wählen! Setzt Eure Stimmen für demokratische Parteien ein, denen die Rechte und Lebensumstände von geflüchteten Menschen ein Anliegen sind. 

Die gesellschaftlichen und sozialen Folgen der aktuellen Unterbringungspolitik sind verheerend. Daher sind wir als Kooperation für Flüchtlinge in Brandenburg (KFB) davon überzeugt, dass ein Strategie- und Paradigmenwechsel dringend nötig ist. Die nächste Landesregierung muss dafür konkrete Maßnahmen zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum ergreifen und sicherstellen, dass geflüchtete Menschen gleichberechtigten Zugang zum regulären Wohnungsmarkt erhalten.

Vor diesem Hintergrund haben wir als KFB Wahlprüfsteine zur Landtagswahl 2024 eingereicht. Sie sollen dazu beitragen, die Positionen der einzelnen Parteien zum Thema (dezentrale) Unterbringung und Versorgung von geflüchteten Menschen in Brandenburg klarer herauszuarbeiten und ihre zukünftige politische Arbeit daran zu messen. Angefragt wurden alle Parteien, die sich im Vorfeld auf ein gemeinsames Verfahren verständigt haben – SPD, CDU, DIE LINKE, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Freie Wähler. Geantwortet haben SPD, CDU, DIE LINKE, Bündnis 90/Die Grünen und FDP.

 

 

Unsere 10 Wahlprüfsteine:
  1. Verstärkte Wohnungsunterbringung im Landesintegrationskonzept
  2. Finanzielle Förderung der Wohnungsunterbringung
  3. Besserstellung der Wohnungsunterbringung im AsylbLG
  4. Maßnahmen zur besseren Verteilung vorhandenen Wohnraums
  5. Bessere Finanzierung der Kommunen
  6. Maßnahmen gegen den „Auszugsstau“
  7. Recht auf Bildung in den Erstaufnahmeeinrichtungen
  8. Schulpflicht in den Erstaufnahmeeinrichtungen
  9. Psychotherapeutische Bedarfe in den Erstaufnahmeeinrichtungen
  10. Beteiligung von Betroffenen

 


 

Wahlprüfstein 1:

Verstärkte Wohnungsunterbringung im Landesintegrationskonzept

Das Landesintegrationskonzept stammt aus dem Jahr 2017 und definiert die verstärkte Unterbringung von geflüchteten Menschen in Wohnungen bereits als Ziel. Wie wollen Sie sicherstellen, dass die Umsetzung dieses Ziels in Zukunft erfolgreicher verläuft als bisher?

 

Unsere Position:
Das Landesintegrationskonzept erkennt implizit an, dass eine Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften zum Nachteil der Betroffenen ist und dezentrale Wohnformen der bessere Weg wären. Dass sich diese scheinbare Erkenntnis nur unzureichend in die Praxis überträgt, ist daher bedauerlich. Es bedarf einer klaren Entscheidung der nächsten Landesregierung und seiner Ministerien zur Unterbringung in Wohnungen.
Dabei kann dieses Ziel auf verschiedene Weisen gefördert werden: Die Möglichkeiten reichen von ermessenslenkenden Weisungen über finanzielle Anreize bis hin zu einer Neufassung des Landesaufnahmegesetzes.

 

Antworten der Parteien:

SPD:
Die Brandenburg SPD sieht die Unterbringung von Geflüchteten in regulären Wohnungen als zentralen Baustein einer gelungenen Integrationspolitik. Dass dieses Ziel bereits seit 2017 im Landesintegrationskonzept verankert ist, zeigt, dass wir uns der Bedeutung bewusst sind. Dennoch erkennen wir, dass die bisherigen Fortschritte hinter den Erwartungen zurückbleiben. Für uns steht fest: Eine erfolgreiche Umsetzung erfordert mehr als nur Absichtserklärungen – es braucht eine enge Zusammenarbeit zwischen Land, Kommunen und zivilgesellschaftlichen Akteuren sowie stabile Rahmenbedingungen, die konkrete Erfolge ermöglichen.

Wir werden uns dafür einsetzen, die bestehenden Hindernisse bei der Wohnraumvermittlung gezielt anzugehen und die Verantwortlichen vor Ort stärker zu unterstützen. Entscheidend ist, dass die Strukturen auf allen Ebenen besser ineinandergreifen und dass die nötigen Voraussetzungen geschaffen werden, um die Wohnungsunterbringung als bevorzugte Option flächendeckend zu verwirklichen. In einigen Regionen funktioniert das schon sehr gut. In Gebieten, mit angespanntem Wohnungsmarkt ist deutlich schwieriger. Daher ist es wichtig, dass für alle Personen, die eine Wohnung brauchen, ausreichend, auch bezahlbarer, Wohnraum entsteht.

 

CDU:
Es ist unsere Aufgabe, Menschen in Not aufzunehmen und für eine geeignete Unterbringung zu sorgen. Die Art der Unterkunft sollte bedarfsorientiert sein. Dabei ist es unser Ziel, bei Geflüchteten mit Bleibeperspektive eine Wohnungsunterbringung und Integration schnellstmöglich umzusetzen. Das können wir nur leisten, wenn wir wissen, ob die Geflüchteten diesen Status erfüllen. Die Kommunen sind sehr engagiert und bemüht, Unterbringungsmöglichkeiten zu schaffen. Dabei sehen wir es als wichtige Aufgabe an, die Arbeit der Kommunen darin zu unterstützen.

 

Bündnis 90/Die Grünen:
Die Würde und Integration der Betroffenen steht für uns an erster Stelle. Die Zeit in Erstaufnahmeeinrichtungen soll daher auf maximal 3 Monate verkürzt werden. Die Schaffung von genügend Wohnraum durch kommunalen und seriellen Wohnungsbau ist nicht nur eine drängende Herausforderung für viele Bürger*innen, sondern spielt auch eine entscheidende Rolle bei der erfolgreichen Unterbringung und Integration von Geflüchteten. Deshalb wollen wir entsprechende Förderprogramme für den Wohnungsbau verstärken, um für alle Menschen im Land genügend bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Rechtliche Hürden für eine schnelle dezentrale Unterbringung wollen wir abbauen, denn: Dass Geflüchtete leichter ein Zuhause finden, wenn ihnen Gesetze nicht den Weg versperren, haben wir bei der Integration von Menschen aus der Ukraine gesehen.

Statt einer pauschalen Verteilung auf Landkreise setzen wir uns für eine gezielte Verteilung der Geflüchteten auf die einzelnen Kommunen ein. Dadurch fördern wir die dezentrale Unterbringung und stärken gleichzeitig die Integration der Geflüchteten in ihre neuen Gemeinschaften.

 

DIE LINKE:
Die Linke kämpft für die dezentrale Unterbringung geflüchteter Menschen, weil wir wissen, dass Gemeinschaftsunterkünfte sowohl das Ankommen erschweren als auch Integrationsbemühungen verhindern. Wir werben seit Jahren für ein Landesintegrationsgesetz, welches das Landesaufnahmegesetz ersetzen und verbessern soll und in welchem die auch die Unterbringung geflüchteter Menschen außerhalb von Gemeinschaftsunterkünften festgeschrieben werden soll.

 

FDP:
Wir setzen uns dafür ein, dass jeder Mensch, der sich in Deutschland aufhält, einen Anspruch auf menschenwürdige Versorgung und Unterbringung hat.


 

Wahlprüfstein 2:

Finanzielle Förderung der Wohnungsunterbringung

Die Landkreise und Kommunen Brandenburgs haben sich mehrheitlich dafür entschieden, den Großteil der schutzsuchenden Menschen in Gemeinschaftsunterkünften unterzubringen, obwohl dies nicht im Interesse der Betroffenen sein kann. Welche Förderprogramme / andere finanzielle Anreize planen Sie, um die Wohnungsunterbringung zu fördern?

 

Unsere Position:
Förderprogramme und finanzielle Anreize sind entscheidend, um Landkreise und Kommunen dabei zu unterstützen, geflüchtete Menschen vermehrt in Wohnungen unterzubringen. Ohne diese Anreize werden die bestehenden Strukturen, die auf Gemeinschaftsunterkünfte setzen, wahrscheinlich nicht reformiert werden. Durch finanzielle Unterstützung können Kommunen und Landkreise dazu ermutigt werden, Wohnungen bereitzustellen, zu bauen oder zu renovieren.

 

Antworten der Parteien:

SPD:
Die Brandenburg SPD setzt sich dafür ein, dass Schutzsuchende so schnell wie möglich in regulären Wohnungen ankommen können. Eine Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften kann nur eine Übergangslösung sein, denn sie erschwert die Integration und belastet die Betroffenen unnötig. Unser Ziel ist es daher, ausreichend Wohnraum zu schaffen, damit alle Menschen Zugang zu bezahlbarem und angemessenem Wohnraum erhalten.
Wir setzen uns für Rahmenbedingungen ein, die es den Kommunen und Landkreisen ermöglichen, individuelle Wohnungsunterbringung zu priorisieren. Dabei ist es uns wichtig, dass sowohl soziale Gerechtigkeit als auch die Bedarfe vor Ort berücksichtigt werden, um die gesellschaftliche Teilhabe der Schutzsuchenden zu fördern. Ein menschenwürdiges Wohnen schafft nicht nur Sicherheit und Stabilität, sondern stärkt auch den Zusammenhalt in unseren Gemeinden.

 

CDU:
Viele Kommunen stellt die Unterbringung von zahlreichen Geflüchteten vor große Herausforderungen, die sie jedoch mit großem Engagement angehen. Gemeinschaftsunterkünfte bieten den schutzsuchenden Menschen einen ersten sicheren Hafen bei der Ankunft in Brandenburg. Viele der Menschen haben traumatische Ereignisse erlebt, so dass es hilfreich ist, sie erstmal ankommen zu lassen. Hier finden sie Gleichgesinnte, können sich gegenseitig unterstützen. Bis ihr Aufenthaltsstatus geklärt ist, bekommen sie hier Verpflegung, Dinge des täglichen Bedarfs, Gesundheitsversorgung und Beratung. Wir müssen denjenigen, die ein Recht haben, bei uns zu bleiben, Unterstützung gewähren und eine gute Integration umsetzen. Die Herausforderungen auf dem Wohnungsmarkt sind für alle Menschen gleich groß, hier müssen kurz- und längerfristige Lösungen gefunden werden.

 

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
Wir setzen uns dafür ein, den Wohnungsbau in Brandenburg durch gezielte Förderprogramme zu stärken, um für alle Menschen im Land, einschließlich Geflüchteter, ausreichend bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Grundsätzlich möchten wir durch Neubau und Umnutzung mehr günstige Wohnungen schaffen. Auf der Bundesebene setzen wir uns für eine neue Wohngemeinnützigkeit ein. Das bedeutet, dass Wohnungsunternehmen, die gemeinnützig günstigen Wohnraum zur Verfügung stellen, steuerliche Vergünstigungen erhalten. In Brandenburg bevorzugen wir die Förderung kommunaler Wohnungsbaugesellschaften, gemeinwohlorientiere Wohnungsunternehmen und -genossenschaften. Unser Ziel ist es, dezentrale Unterbringungslösungen zu fördern, die den individuellen Bedürfnissen der Betroffenen besser gerecht werden. Dazu wollen wir rechtliche Hürden abbauen, die einer schnellen und flexiblen Wohnraumbeschaffung im Weg stehen. Die positive Erfahrung mit der Integration von Geflüchteten aus der Ukraine zeigt, dass es möglich ist, wenn bürokratische Barrieren gesenkt werden und der Zugang zu Wohnraum erleichtert wird.

Statt einer pauschalen Verteilung auf Landkreise setzen wir uns für eine gezielte Verteilung der Geflüchteten auf die einzelnen Kommunen ein. Dadurch fördern wir die dezentrale Unterbringung und stärken gleichzeitig die Integration der Geflüchteten in ihre neuen Gemeinschaften.

 

DIE LINKE:
Das bisherige Anreizsystem hat versagt, weil Landkreise und kreisfreie Städte zwar für geflüchtete Menschen zuständig, am Ende aber nur Kommunen über die Bereitstellung von geeignetem Wohnraum entscheiden. In diesem System ist viel Raum für populistische Hetze und mit der Folge, dass Geflüchtete immer wieder pauschal zum Problem erklärt und dieser Wohnraum eben nicht zur Verfügung steht.
Wir fordern ein Umdenken in der Förderstruktur, sodass neben Wohnraum auch die Finanzierung der notwendigen sozialen Infrastruktur regelhaft mit einbezogen wird.

 

FDP:
Wir setzen uns dafür ein, dass jeder Mensch, der sich in Deutschland aufhält, einen Anspruch auf menschenwürdige Versorgung und Unterbringung hat.


 

Wahlprüfstein 3:

Besserstellung der Wohnungsunterbringung im AsylbLG

Planen Sie eine Ausführungsvorschrift zum Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zu erlassen, mit der die Anmietung von Wohnungen bessergestellt wird als das Betreiben von Gemeinschaftsunterkünften?

 

Unsere Position:
Mit einer Ausführungsvorschrift zum AsylbLG könnte das Land Brandenburg festlegen, dass die Übernahme von Mietkosten Vorrang vor der Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften hat. Dadurch würde ein starker Anreiz geschaffen, von Sammelunterkünften abzusehen.

 

Antworten der Parteien:

SPD:
Die Brandenburg SPD ist der Überzeugung, dass die Unterbringung von geflüchteten Menschen in regulären Wohnungen gegenüber Gemeinschaftsunterkünften klare Vorteile bietet – sowohl für die Betroffenen selbst als auch für die Gesellschaft insgesamt. Es geht darum, Teilhabe zu ermöglichen, soziale Integration zu fördern und langfristig stabile Lebensverhältnisse zu schaffen. Eine menschenwürdige Wohnsituation ist dabei ein grundlegender Faktor. 
Um dieses Ziel zu erreichen, setzen wir uns dafür ein, die Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass die Wohnungsunterbringung tatsächlich Priorität erhält. Wir prüfen daher, inwiefern eine rechtliche Klarstellung -ggf. auch durch eine Ausführungsvorschrift zum AsylbLG – erfolgen kann, die das Ziel der Wohnraumvermittlung deutlich unterstützt. Es ist uns wichtig, dass in der Praxis Anreize geschaffen werden, die die Anmietung von Wohnungen erleichtern und eine gerechte und integrative Unterbringung sicherstellen.

 

CDU:
Aktuell haben wir keine Änderungen oder Ergänzungen des AsylbLG geplant.

 

Bündnis 90/Die Grünen:
Die Unterbringung von schutzbedürftigen Menschen in zentralen Einrichtungen hilft weder Geflüchteten noch unserer Gesellschaft. Wir setzen uns für dezentrale Unterbringung in Wohnungen und Nachbarschaften ein, wo Menschen schneller Fuß fassen können. Familien mit Kindern in Gemeinschaftsunterkünften sollen so früh wie möglich, spätestens nach 6 Monaten (inklusive der bereits in einer Erstaufnahmeeinrichtung verbrachten Zeit), eine eigene, dezentrale Unterkunft ermöglicht werden. Alle Menschen auf der Flucht müssen möglichst schnell aus der Erstaufnahmeeinrichtung vorurteilsfrei in die Kommunen verteilt werden. Der Betrieb von Flüchtlingsunterkünften soll nur noch zulässig sein, wenn diese gesellschaftlich und infrastrukturell gut angebunden sind. Dort, wo ausreichend Wohnraum vorhanden ist, könnte eine Ausführungsvorschrift helfen.

 

DIE LINKE
Darüber kann zwar nachgedacht werden, jedoch sollte in unseren Augen die Förderung von sozialem Wohnungsbau und Infrastruktur Priorität haben. 

 

FDP:
Nein.


 

Wahlprüfstein 4:

Maßnahmen zur besseren Verteilung vorhandenen Wohnraums

Die Wohnraumversorgung in Brandenburgs Ballungsgebieten ist sehr angespannt. Viele ältere Personen bewohnen Wohnungen oder Häuser, die größer sind als ihr Bedarf, scheuen aber den Umzug in kleinere Einheiten, da diese pro m² teurer sind und oft sogar höhere Gesamtkosten verursachen. Planen Sie Maßnahmen zur Entspannung des Wohnungsmarktes durch eine bessere Verteilung des vorhandenen Wohnraums?

 

Unsere Position:
Es mangelt an politischen Initiativen, den vorhandenen Wohnraum effizienter und angemessener zu nutzen, was zu einer Entlastung des Wohnungsmarktes beitragen würde. Eine einfache Lösung gibt es dabei nicht, jedoch stehen zahlreiche Ansätze zur Verfügung. Zum Beispiel die Einführung von Wohnraumtauschprogrammen, stärkere Förderung von altersgerechten und preiswerten Wohnprojekten, Förderung des generationenübergreifenden Wohnens, Beratungs- und Unterstützungsdienste für ältere Menschen.

 

Antworten der Parteien:

SPD:
Wie will ich im Alter wohnen? Dahinter stehen sehr persönliche Geschichten. Welche Wohnform im Alter die geeignete ist, bestimmt sich nach den individuellen Bedürfnissen und Möglichkeiten. Damit sich ältere Menschen für eine Veränderung entscheiden, muss das Angebot zu ihren Wünschen und ihrer Lebenssituation passen und darf ihre finanziellen Möglichkeiten nicht übersteigen.
Für die Brandenburg SPD gehört die Bereitstellung von ausreichendem und vor allem bezahlbarem Wohnraum zu den großen Herausforderungen der kommenden Jahre. Hierzu brauchen wir die gemeinsame Anstrengung von Bund, Land und Kommunen. Das Ziel ist, das in Brandenburg weiterhin 11.000 neue Wohnungen im Jahr entstehen. Die soziale Wohnraumförderung werden wir bedarfsorientiert ausweiten und den Wohnungsbau in Brandenburg weiter mit über 200 Millionen Euro im Jahr fördern. Wir werden den Gemeinden den Erwerb von Grundstücken erleichtern und sie bei der Flächenbevorratung unterstützen. Wir werden den Kommunen weiterhin landeseigene Flächen zum Wohnungsbau und zur Entwicklung der kommunalen Infrastruktur zur Verfügung stellen. Wir werden die Bauordnung verändern, um mehr Wohnraum zu schaffen. So sollen das serielle Bauen sowie die Umnutzung oder Umwandlung von Bestandsgebäuden in Wohnraum erleichtert werden. Wir werden die Regelung zur Mietpreisbremse verändern, sodass sie für mehr Gemeinden in Brandenburg gilt. Bestehenden Mietwohnraum wollen wir besser schützen, indem wir rechtliche Möglichkeiten schaffen, die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen zu unterbinden.

 

CDU:
Im Bereich des Wohnungsmarktes haben wir sehr viele Herausforderungen zu bewältigen. Unser Ziel ist es, geeigneten Wohnraum für jede Brandenburgerin und jeden Brandenburger zur Verfügung zu stellen. Einige Kommunen haben Tauschprojekte ins Leben gerufen, um Wohnraum zwischen alleinstehenden Senioren und Familien mit mehreren Kindern besser zu verteilen. Wir sollten evaluieren, ob dies Verbesserungen auf dem Wohnungsmarkt mit sich bringt. Auch andere Projekte sollten in den Blick genommen werden, um ausreichend Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Die wichtigste Maßnahme, um bezahlbaren Wohnraum für alle zu schaffen, ist und bleibt aber, mehr zu bauen. Wir wollen das mit einem Paket u.a. aus einer Entlastung bei der Grunderwerbsteuer, der Ausweisung von Bauland sowie einer Entbürokratisierungsoffensive vorantreiben.

 

Bündnis 90/Die Grünen:
Unser Schwerpunkt liegt auf der Förderung von bezahlbarem Wohnraum durch den Ausbau des sozialen Wohnungsbaus sowie die Unterstützung von kommunalen, gemeinnützigen und genossenschaftlichen Wohnungsunternehmen. Diese Akteure spielen eine Schlüsselrolle bei der Bereitstellung von langfristig bezahlbarem Wohnraum, der den Bedürfnissen der Menschen gerecht wird.
Auf Bundesebene haben wir uns für eine Stärkung des Wohngeldes eingesetzt, um Menschen mit geringem Einkommen zu unterstützen. Mit dem Wohngeld-Plus-Gesetz heben wir das allgemeine Leistungsniveau an und weiten den Kreis der Wohngeldberechtigten von 600.000 auf zwei Millionen Haushalte, vorwiegend Mieter*innen, aus. Das könnte die finanzielle Belastung bei einem Umzug in kleinere, altersgerechte Wohnungen verringern. Zusätzlich planen wir, finanzielle Anreize zu schaffen, die ältere Menschen ermutigen, in kleinere Einheiten umzuziehen. Dazu gehören auch Beratungsangebote und Anlaufstellen, die über geeignete Wohn- und Wohnungstauschmöglichkeiten informieren.
Die Erfahrungen aus dem Modellprojekt „Koordinierungsstelle Wohnungstausch“ in Potsdam zeigen, dass monetäre Anreize über eine einfache Aufwandsentschädigung hinaus nötig wären, um ältere Menschen zum Umzug zu motivieren. Besonders wichtig ist hierbei die Unterstützung bei den Mietkosten, da die regulären Mietpreise bei Neuvermietungen oft eine Hürde darstellen. Wir möchten solche Modelle weiterentwickeln und landesweit umsetzen, um Wohnraum effizienter zu nutzen und den Wohnungsmarkt zu entlasten.

 

DIE LINKE:
Sowohl im Bund als auch auf Landesebene und in den Kommunen wird seit einiger Zeit darüber diskutiert, wie der verfügbare Wohnraum gerechter verteilt werden kann. Das größte Problem aktuell ist, dass Neuvermietungen viel teurer sind als die Bestandsmieten über die insbesondere ältere Personen mit Jahrzehnte alten Mietverträgen verfügen. Ein Umzug ist damit nicht nur Stress, dem man sich im Alter ungern aussetzt, sondern führt häufig auch zu finanziellen Einbußen bei gleichzeitiger Reduzierung der zur Verfügung stehenden Fläche. Möchte man ältere Menschen davon überzeugen, den Schritt in eine neue Wohnung zu gehen, dann müssen die Konditionen stimmen. Deswegen setzen wir uns als Linke in den Kommunen, aber auch im Land für Wohnungstauschmodelle ein, bei denen die Senior:innen Unterstützung beim Umzug und eine Mietpreisgarantie erhalten. Grundsätzlich werden wir das Problem der Wohnraumversorgung jedoch nur lösen, wenn wir die Abhängigkeit von privaten, profitorientierten Wohnungsunternehmen und damit die Mietpreisspirale durchbrechen. Wohnen ist ein Grundrecht und hat unserer Meinung nach nichts auf dem Markt zu suchen. Als Linke stehen wir außerdem der Debatte über eine Flexibilisierung von Wohnungszuschnitten sehr offen gegenüber. Wir sind der Überzeugung, dass flexiblere Architektur, starke Hausgemeinschaften und kreative Ansätze dazu beitragen können, dass in sich ändernden Lebensumständen eher Räume abgegeben werden könnten statt Wohnungen und Lebensumfelder verlassen zu müssen.

 

FDP:
Um den Wohnraummangel zu bekämpfen, muss Bauen endlich schneller, günstiger und unbürokratischer ermöglicht werden. Gesetzliche Vorschriften, überbordende Regelwerke und ständig wachsende Baustandards schrauben die Baukosten unnötig in die Höhe. Die öffentliche Hand ist damit einer der größten Kostentreiber beim Bauen und Wohnen. Das werden wir ändern.


 

Wahlprüfstein 5:

Bessere Finanzierung der Kommunen

Nach Untersuchungen des Mediendienst-Integration [Weg vom Notfallmodus (2024)] geben 66,9% der Kommunen in Deutschland an, dass eine unzureichende Finanzierung vom Land die Unterbringung in der Kommune erschweren würde. Wie planen Sie dem zu begegnen?

 

Unsere Position:
Letztlich sind die Kommunen für die Unterbringung vor Ort verantwortlich. Wenn diese zu wenig Finanzierung zur Gestaltung zur Verfügung haben, muss befürchtet werden, dass die Qualität darunter leidet. Angemessene Lebensbedingungen dürfen nicht an Erstattungssystemen scheitern. Daher sollten die Kommunen mehr Geld vom Land bekommen. Es könnten beispielsweise die Pauschalen, die für jede untergebrachte Person durch das Land gezahlt werden,  erhöht werden. Alternativ könnte ein System eingeführt werden, das die Pauschalen abschafft und stattdessen die tatsächlichen Kosten erstattet.

 

Antworten der Parteien:

SPD
Das Land Brandenburg leistet– auch im bundesweiten Vergleich – erhebliche finanzielle Anstrengungen, um seine Kommunen, bei der Aufnahme, Unterbringung und Integration von Geflüchteten zu unterstützen.
• Allein über das Landesaufnahmegesetz wurden den Kommunen für 2023 Ausgaben i. H. v. rd. 271,1 Mio. Euro und für 2024 i. H. v. rd. 292,9 Mio. Euro zugewiesen.
• Über das Integrationsbudget erhielten die Kommunen 2023 u. 2024 jeweils rd. 6,2 Mio. Euro.
• Für die Ausgaben im Zusammenhang mit Unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen waren für 2023 rd. 26,5 Mio. Euro und für 2024 rd. 23,5 Mio. Euro veranschlagt.
• Im Rahmen des „Brandenburg-Paketes“ waren noch einmal bis zu 150 Millionen Euro für die Jahre 2023/2024 vorgesehen. Von besonderer Bedeutung für die Kommunen sind die Themenbereiche Investitionskosten für die Unterbringung und Migrationssozialarbeit.
Unser Ziel ist es, diese Anstrengungen auch in den kommenden Jahren fortzusetzen. In jedem Fall braucht sich das Land Brandenburg hinsichtlich der Unterstützung der Kommunen, auch was die Unterstützung zur Schaffung zusätzlicher Unterbringungsmöglichkeiten anbelangt, in keiner Weise zu verstecken.

 

CDU
Das Land versucht mit verschiedenen Maßnahmen die Kommunen bei der Unterbringung von Geflüchteten zu unterstützen. Dabei geht es nicht nur um Wohnraum, sondern auch um die Anbindung an Kitas und Schulen, das Gesundheitssystem und Aufnahme von Arbeit. Sowohl das Projekt Spurwechsel als auch das Video-Dolmetschertool sowie die Unterstützung der Migrationssozialarbeit sind Komponenten, die die Arbeit der Kommunen mit Flüchtlingen unterstützen.

 

Bündnis 90/Die Grünen:
Unsere Kommunen brauchen mehr finanzielle Unterstützung, um die notwendige Infrastruktur zu schaffen und Geflüchteten ein neues Zuhause zu bieten. Wir wollen vor allem die Kommunen strukturell besser dabei unterstützen, die Situation der Menschen direkt vor Ort zu verbessern. Wir setzen uns für eine Umgestaltung des Verteilmechanismus auf die Kommunen ein, so dass die Geflüchteten nicht mehr pauschal auf den ganzen Landkreis, sondern auf die Kommunen verteilt werden. Dabei muss die Sicherheit der Geflüchteten gewährleistet und die Bedingungen vor Ort beachtet werden. Damit fördern wir die dezentrale Unterbringung und somit auch die Integration Geflüchteter. Unsere Kommunen brauchen aber auch mehr finanzielle Unterstützung, um die notwendige Infrastruktur zu schaffen und Geflüchteten ein neues Zuhause zu bieten. Für die Schaffung ausreichender Kita- und Schulplätze wollen wir ein Förderprogramm des Landes entwickeln. Die Kommunalen Investitionsprogramme (KIP) Kita und Schule wollen wir fortsetzen und einen Schwerpunkt der Förderung auf die Schaffung von Kita- und Schulplätzen für geflüchtete Kinder und Jugendliche legen.

 

DIE LINKE:
Die Förderung vom Land ist nur ein Förderinstrument, hinzu kommen Bundes- und EU-Mittel. Wichtig wäre ein Umdenken der Entscheidungsträger in der Politik und ein Diskurs, der geflüchtete Menschen nicht in erster Linie als Problem betrachtet, sondern den Fokus auf die Integration in ein selbstbestimmtes Leben richtet.

 

FDP:
Brandenburg ist nur so stark und leistungsfähig wie seine Kommunen. Wir werden die Aufgaben der staatlichen Ebenen und die damit verbundene Finanzierung reformieren. Aufgaben, die an Kommunen abgegeben werden, müssen vollständig ausfinanziert werden. Wir werden die Landeszuweisungen zukünftig anhand der tatsächlichen Aufwendungen der Kommunen berechnen und nicht wie bisher anhand von Planzahlen. Darüber hinaus werden wir eine automatische Anpassung an inflationsbedingte Kostensteigerungen einführen.


 

Wahlprüfstein 6:

Maßnahmen gegen den „Auszugsstau“

In einigen Kreisen gibt es einen “Auszugsstau”, der dadurch entsteht, dass sogenannte “Fehlbeleger:innen” nach Abschluss ihres Asylverfahrens die Unterkünfte nicht verlassen können, da sie keinen angemessenen Wohnraum finden. Viele Regionen scheinen überfordert, diese Situation aufzulösen und unterstützende Strukturen zu etablieren. Planen Sie Maßnahmen, um die Kreise hier zu unterstützen?

 

Unsere Position:
Viele Menschen haben erhebliche Schwierigkeiten, von der Gemeinschaftsunterkunft in eine passende Wohnung umzuziehen. Der dadurch in einigen Kreisen entstandene „Auszugsstau“ ist ein deutliches Symptom für das Fehlen gezielter politischer Maßnahmen. Hier sollte den grundsätzlichen Schwierigkeiten des Wohnungsmarktes entgegengewirkt werden. Darüber hinaus müssen aber auch Maßnahmen ergriffen werden, die speziell gegen die rassistische Diskriminierung von geflüchteten Menschen  auf dem Wohnungsmarkt wirken, die sie zusätzlich benachteiligt.

 

Antworten der Parteien:

SPD:
Die Brandenburg SPD ist sich der Problematik des „Auszugsstaus“ bewusst und erkennt die Herausforderungen, die daraus für die betroffenen Kreise und Kommunen entstehen. Die Situation zeigt, dass es nicht ausreicht, allein auf das Asylverfahren zu blicken – auch danach müssen tragfähige Perspektiven geschaffen werden, die eine reibungslose Integration ermöglichen. Ein Verbleib in Gemeinschaftsunterkünften aufgrund fehlenden Wohnraums behindert die gesellschaftliche Teilhabe und belastet die ohnehin angespannten Kapazitäten.
Unser Ziel ist es, die Kreise dabei zu unterstützen, wirksame Strukturen zu etablieren, die sowohl den Zugang zu Wohnraum verbessern als auch den Auszug aus den Unterkünften erleichtern. Es muss sichergestellt werden, dass Übergänge effizienter gestaltet werden und niemand aus Mangel an Alternativen dort verbleiben muss. Ein enges Zusammenspiel zwischen Land, Kommunen und weiteren Akteuren ist hierfür entscheidend, um die strukturellen Hürden zu überwinden und eine nachhaltige Lösung für alle Beteiligten zu finden. Kernpunkt ist dafür aber die Schaffung von ausreichend Wohnraum. Das beinhaltet in den Zentren vor allem die Schaffung neuen Wohnraums und im Übrigen die Ertüchtigung von sanierungsbedürftigem Wohnraum. Hierzu gilt unter den vorherigen Punkten Ausgeführtes.

 

CDU:
Wie in Frage 4 erörtert, sind die Herausforderungen auf dem Wohnungsmarkt vielfältig. Die Kommunen sind sehr bemüht, geeigneten Wohnraum für Menschen mit Bleibeperspektive zur Verfügung zu stellen, sei es in einer Gemeinschaftsunterkunft oder durch die Anmietung von Wohnungen. Diese Kapazitäten sind begrenzt und irgendwann ausgeschöpft. Deshalb müssen wir die Verteilung der Menschen auf das gesamte Land im Blick haben.

 

Bündnis 90/Die Grünen:
Die Schaffung von genügend Wohnraum ist nicht nur eine drängende Herausforderung für viele Kommunen, sondern spielt auch eine entscheidende Rolle bei der erfolgreichen Unterbringung und Integration von Geflüchteten. Deshalb wollen wir entsprechende Förderprogramme für den Wohnungsbau verstärken, um für alle Menschen im Land genügend bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Kommunale, gemeinnützige und genossenschaftliche Wohnungsbaugesellschaften spielen hierzu eine große Rolle, denn sie bieten langfristig bezahlbaren Wohnraum an, der über den klassischen sozialen Wohnungsbau hinausgeht. Daher wollen wir ihre Arbeit besonders stärken und unterstützen. So schaffen wir nicht nur für Bürger*innen, sondern auch für Geflüchtete genügend Wohnraum. Besonders wichtig ist uns, dass Geflüchtete nach Abschluss ihres Asylverfahrens schnell in angemessene Wohnungen umziehen können. Daher wollen wir rechtliche Hürden, die eine schnelle dezentrale Unterbringung erschweren, abbauen. Wir haben bei der Integration von Menschen aus der Ukraine gesehen, dass es funktioniert, wenn Gesetze nicht im Weg stehen. Daher wollen wir diese positiven Erfahrungen nutzen, um auch für alle Geflüchtete bessere Lösungen zu finden. So unterstützen wir die Kreise dabei, den sogenannten „Auszugsstau“ zu lösen und Geflüchteten eine echte Perspektive zu bieten.

 

DIE LINKE:
Wir sind der Überzeugung: eine Wohnraumförderung, die sich ausschließlich an Genossenschaften und kommunale Wohnungsbaugesellschaften richtet, aber in ihrer Ausgestaltung viel flexibler auf die jeweiligen Bedingungen vor Ort reagieren kann, ist die beste Unterstützung für die Kommunen. Konkret sehen wir das bspw. an den Sonderbauprogrammen der ProPotsdam. Mit diesem wurde innerhalb kürzester Zeit ein Angebot für diejenigen geschaffen, die einen besonders hohen Bedarf hatten: wohnungslose Menschen, alleinstehende Rentner:innen und Geflüchtete; so werden aber auch besonders große Wohnungen für Familien mit vielen Kindern geschaffen. Kommunen, die keine eigenen Wohnungsbaugesellschaften haben, wollen wir durch den Aufbau einer landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft unterstützen.

 

FDP:
Wir sind offen für Gespräche über Lösungen, um diese Situation aufzulösen.


 

Wahlprüfstein 7:

Recht auf Bildung in den Erstaufnahmeeinrichtungen

Das Recht auf Bildung hat in Deutschland Verfassungsrang. Wie gedenken Sie sicherzustellen, dass Kinder, die länger als drei Monate in Erstaufnahmeeinrichtungen leben, ihr Recht auf Bildung durch den Zugang zu regulären Schulen wahrnehmen können, anstatt auf den oft unzureichenden (Vorbereitungs-) Unterricht in den Erstaufnahmeeinrichtungen angewiesen zu sein?

 

Unsere Position:
Es ist essentiell, dass Kinder ihr Recht auf Bildung durch Zugang zu regulären Schulen wahrnehmen, um ihnen gleiche und gerechte Bildungschancen zu ermöglichen und ihre soziale Teilhabe zu fördern. Der Zugang zu regulären Schulen bietet den Kindern nicht nur eine kontinuierliche Bildung, sondern auch soziale Kontakte und Stabilität, die für ihre Entwicklung und Zukunft wichtig sind. Der oft unzureichende (Vorbereitungs-) Unterricht in Erstaufnahmeeinrichtungen kann diesen Bedarf nicht ausreichend decken.

 

Antworten der Parteien:

SPD:
Für uns als Brandenburg SPD ist unbestritten, dass die Erfahrungen, die Kinder in den ersten Jahren machen, entscheidend für ihr weiteres Leben und prägend für ihre Zukunft sind. Kinder lernen am besten und schnellsten im Miteinander, sei es in der Kita oder in der Schule. Durch das gemeinsame Kennenlernen, Spielen und Lernen werden Integration gefördert und Sprachkenntnisse vermittelt.
Die Schulpflicht gemäß § 41 des Brandenburgischen Schulgesetzes gilt uneingeschränkt für alle ausländischen jungen Menschen, denen aufgrund eines Asylantrags der Aufenthalt im Land Brandenburg gestattet ist oder die hier geduldet werden (§ 36 Abs. 2 Brandenburgisches Schulgesetz). Für Kinder und Jugendliche aus Asylbewerber- und Flüchtlingsfamilien, die in der Zentralen Ausländerbehörde (ZABH) in Eisenhüttenstadt oder in den Außenstellen in Wünsdorf und Markendorf (Erstaufnahmeeinrichtungen) untergebracht sind, ruht die Schulpflicht für die ersten drei Monate. Das ist in der Eingliederungs- und Schulpflichtruhensverordnung festgelegt.
Während dieser Zeit bietet das Bildungsministerium freiwillige Sprachförderkurse an. Bleiben Kinder und Jugendliche länger als drei Monate in einer Aufnahmeeinrichtung, beginnt die Schulpflicht, die dann durch verpflichtende Vorbereitungsgruppen vor Ort erfüllt wird. Diese werden von Lehrkräften des Bildungsministeriums betreut. Das Recht auf Schulbesuch gilt für geflüchtete Kinder und Jugendliche auch während der Aussetzung der Schulpflicht.
Als Brandenburg SPD ist uns dabei besonders wichtig, dass die Sprachförderkurse in den Erstaufnahmeeinrichtungen bedarfsgerecht angeboten werden und dass die Schulpflicht nach drei Monaten von allen Kindern und Jugendlichen wahrgenommen werden kann. Dass Kinder und Jugendliche, die länger als drei Monate (und damit schulpflichtig) in einer Aufnahmeeinrichtung untergebracht sind, im Rahmen von Vorbereitungsgruppen am Standort der jeweiligen Aufnahmeeinrichtung unterrichtet werden, sollte nur die Ausnahme sein. Sie sollten möglichst schnell in eine Regelschule wechseln.

 

CDU:
Kinder sind unsere Zukunft, so dass wir sehr an der Integration von Familien mit Bleibeperspektive interessiert sind. Dazu gehört auch die Betreuung bzw. der Besuch eines guten Vorbereitungsunterrichts, damit die Kinder viel über Brandenburg und auch die Sprache lernen. Viele Kinder haben Traumatisches erlebt, so dass sie zunächst Ankommen müssen und bei Bedarf gesundheitlich versorgt werden müssen. Alles andere würde sie überfordern. Sobald die Kommunen für Familien Wohnraum zur Verfügung stellen können, wird auch die Kita- und Schulanbindung mitgedacht.

 

Bündnis 90/Die Grünen:
Viele Schutzsuchende warten noch viel zu lange auf Entscheidungen durch Behörden und verharren jahrelang in Ungewissheit. Wir wollen darum für schnellere Prozesse in Asyl und Einwanderungsverfahren sorgen. Dafür brauchen wir mehr qualifiziertes Personal in Ausländerbehörden. Die Zeit in Erstaufnahmeeinrichtungen soll auf maximal 3 Monate verkürzt werden. Damit werden wir auch einen schnellen Zugang in das reguläre Bildungssystem gewährleisten.

 

DIE LINKE:

 

FDP:
Wir wollen geflüchteten Kindern und Jugendlichen, die nach Deutschland kommen, einen sicheren Aufenthalt gewährleisten, ihnen bei der Bewältigung traumatischer Erfahrungen seelischen Beistand leisten und ihr Recht auf Bildung und Betreuung verwirklichen. Etwaige Defizite bei der Verwirklichung des Rechts auf Bildung wollen wir beseitigen. Grundlage für eine erfolgreiche Eingliederung in das Schul und Arbeitsleben i st das Erlernen der deutschen Sprache d eshalb werden wir diese Möglichkeiten ausbauen. So ist es den Kindern schneller möglich, eine Regelschule zu besuchen.


 

Wahlprüfstein 8:

Schulpflicht in den Erstaufnahmeeinrichtungen

In den Erstaufnahmeeinrichtungen werden Personen, die älter als 16 Jahre sind, nicht beschult, was gegen die landeseigenen Bestimmungen verstößt. Wie möchten Sie sicherstellen, dass die bis zum 18. Lebensjahr gültige (Berufs-)Schulpflicht zukünftig gewährleistet wird?

 

Unsere Position:
Die (Berufs-)Schulpflicht bis zum 18. Lebensjahr zu gewährleisten ist wichtig, um sicherzustellen, dass alle Kinder und Jugendlichen, auch die in Erstaufnahmeeinrichtungen, die nötige Bildung erhalten. Die Schulpflicht dient der Vorbereitung auf eine berufliche Zukunft und hilft, Bildungsbenachteiligungen zu vermeiden. Das Fehlen von Schulbildung in Erstaufnahmeeinrichtungen hat langfristige Nachteile für die betroffenen Kinder und Jugendlichen zur Folge.

 

Antworten der Parteien:

SPD:
Wir wollen die Integrationsbemühungen noch mehr auf die Vermittlung in Arbeit oder Ausbildung ausrichten. Auch die Situation auf dem Ausbildungsmarkt zeigt die guten Möglichkeiten dafür. Zum Start des aktuellen Ausbildungsjahres gab es in Brandenburg knapp 2.400 freie Ausbildungsplätze mehr als junge Menschen ohne Ausbildungsplatz. Erfolgreiche Projekte zur Vermittlung in Arbeit und Ausbildung müssen Vorbild für die Arbeit der Jobcenter insgesamt sein. Somit ist die schnellstmögliche Arbeitsaufnahme für Geflüchtete und Asylsuchende das Ziel, was in den ersten Monaten der Asylantragsprüfung auch durch Praktika und Arbeitsgelegenheiten umgesetzt werden soll. Sprach- und Integrationskurse können durchgeführt werden, sobald sie verfügbar sind. Menschen, die seit Jahren auf den Abschluss ihrer Verfahren warten, soll durch Ausbildung und Qualifizierung eine Arbeitsaufnahme zur Entlastung unserer Sozialsysteme ermöglicht werden. So könnte auch die Zahl von benötigten Plätzen in Gemeinschaftsunterkünften reduziert werden.
Die Schulpflicht gemäß § 41 des Brandenburgischen Schulgesetzes gilt uneingeschränkt für alle ausländischen Kinder und Jugendlichen, die aufgrund eines Asylantrags im Land Brandenburg bleiben dürfen oder hier geduldet werden Frage

 

CDU:
Alle Geflüchteten mit Bleibeperspektive sollten schnell Bildungsangebote erreichen. Gerade der Spracherwerb spielt hier eine wichtige Rolle und sollte zügig erfolgen. Bei Geflüchteten mit Bleibeperspektive unterstützen beratende Angebote, hier spielt das Video-Dolmetschertool eine wichtige Rolle, solange die Sprachkenntnisse nicht vorhanden sind.

 

Bündnis 90/Die Grünen:
Um sicherzustellen, dass die Schulpflicht bis zum 18. Lebensjahr für alle Personen eingehalten wird, setzen wir uns für eine maximale Aufenthaltsdauer von drei Monaten in den Erstaufnahmeeinrichtungen ein. Durch diese Regelung ermöglichen wir einen schnellen Übergang in das reguläre Bildungssystem, sodass auch Jugendliche über 16 Jahren zeitnah Zugang zu angemessener schulischer Bildung erhalten.
In kommunalen Willkommenszentren sollen besonders schutzbedürftige Menschen, wie unbegleitete Minderjährige, schwangere Personen, Menschen mit Behinderung und queere Personen, Unterstützung finden und es sollen dort Integrationskurse für alle angeboten werden – unabhängig vom Aufenthaltsstatus.

 

DIE LINKE:
DIE LINKE setzt sich für ein Bildungssystem in Brandenburg ein, das freien, gleichberechtigten Zugang für alle Menschen bietet und die Entfaltung individueller Potenziale ermöglicht. Unser Ziel ist es, Bildung von der Kita bis zur Volkshochschule gebührenfrei und leicht zugänglich zu gestalten, um soziale Spaltung abzubauen und eine demokratische Teilhabe zu fördern.
Vor diesem Hintergrund werden wir uns dafür einsetzen, dass Menschen sofort nach der Registrierung aus den Erstaufnahmeeinrichtungen in Landkreise und kreisfreie Städte verteilt werden.

 

FDP:
Siehe vorherige Antwort.


 

Wahlprüfstein 9:

Psychotherapeutische Bedarfe in den Erstaufnahmeeinrichtungen

Der psychosoziale Dienst in den Erstaufnahmeeinrichtungen leistet in erster Linie Krisenintervention. Therapeutische Angebote gibt es nicht und sind durch fehlende Krankenversicherungen auch nicht extern zu organisieren. Planen Sie ein Budget, mit dem die Behandlung der psychotherapeutischen Bedarfe der Bewohner:innen bei externen Stellen ermöglicht wird?

 

Unsere Position:
Geflüchtete Menschen in Erstaufnahmeeinrichtungen sind oft mit psychischen Belastungen und Traumata konfrontiert. Die Bereitstellung von Mitteln für externe therapeutische Angebote kann dazu beitragen, die psychische Gesundheit der Bewohner:innen zu unterstützen und langfristige Folgen zu mildern. Unterstützung durch externe Stellen ist oft notwendig, um adäquate Hilfe zu gewährleisten.

 

Antworten der Parteien:

SPD:
Aktuell ist kein zusätzliches Budget für die Behandlungen der psychotherapeutischen Bedarfe der Bewohnenden bei externen Stellen geplant. Hier sollen vorerst Beratungen im Rahmen der psychosozialen Betreuung von Flüchtlingen innerhalb der Erstaufnahmeeinrichtung im Geschäftsbereich des MIK weiterhin vorwiegend durch Eigenpersonal der ZABH (PSD) oder durch den von der ZABH beauftragten Dienstleister im Rahmen der bestehenden Dienstleistungsverträge erfolgen. Sollten zukünftig hohe Bedarfe durch bspw. Honorarkräfte oder in akuten Fällen durch die Inanspruchnahme der Psychiatrie im Krankenhaus Eisenhüttenstadt oder in Teupitz nicht ausreichen, verschließen wir uns einer Diskussion über notwendige Maßnahmen (z.B. ein Budget) nicht.

 

CDU:
Der psychosoziale Dienst der Erstaufnahmeeinrichtung leistet bei Bedarf einen wichtigen und notwendigen Dienst bei der Ankunft der Geflüchteten in Brandenburg. Diese Arbeit kann evaluiert werden, um zu prüfen, ob weitergehende Maßnahmen notwendig wären. Aktuell planen wir keine zusätzlichen therapeutischen Angebote für Geflüchtete. Des Weiteren setzen wir uns dafür ein, Fachkräfte für psychotherapeutische Bedarfe zu gewinnen, um dem Fachkräfteproblem entgegenzuwirken.

 

Bündnis 90/Die Grünen:
Viele Menschen, die vor Krieg und Gewalt flüchten, brauchen zum Ankommen eine angemessene psychologische Betreuung. Dazu gehören auch geschlechtersensible Angebote für queere Geflüchtete und FINTA*. In von uns neu geschaffenen Willkommenszentren können zentrale Orte in jedem Landkreis für solche Angebote sein. Wir wollen eine muttersprachliche Versorgung in Brandenburg ermöglichen. Therapeut*innen, die selbst geflüchtet sind und in Deutschland noch keine Zulassung haben, sollen in speziellen Beratungsstellen arbeiten dürfen und die Hürden zur Arbeitszulassung abgebaut werden. Wir wollen die psychologische Betreuung deutlich ausbauen und eine Regelfinanzierung der psychosozialen Einrichtungen und Stellen sicherstellen: Von niedrigschwelligen, stabilisierenden traumapädagogischen Angeboten bis hin zu Traumatherapie in Unterbringungen für Geflüchtete und Orten des Ausreisegewahrsams sowie Gesundheitszentren, Dolmetscher*innen und mehr Angeboten in Muttersprache. Um alle psychologischen Erkrankungen angemessen behandeln zu können, braucht es eine ausreichende und langfristige Finanzierung von Psychiater*innen und Neurolog*innen, um nachhaltige Therapien zu ermöglichen.
Das Erfolgsmodell Telefon- und Videodolmetschen, das in der Kommunikation zwischen Geflüchteten und beispielsweise Ämtern und Krankenhäusern die Sprachbarriere überwindet, wollen wir weiter finanzieren.

 

DIE LINKE:
Wir haben in den Verhandlungen zum Haushalt 2023/24 gefordert, dass die Kosten speziell für psychosoziale Betreuung im Haushalt der ZABH eingestellt werden. Dies wird auch in kommenden Haushaltsverhandlungen unsere Position sein. Ansonsten fordern wir wie beschrieben, dass Menschen nur zu Registrierungszwecken in der EAE verbleiben müssen und danach sofort verteilt werden.

 

FDP:
Wir unterstützen Maßnahmen für eine angemessene seelische Betreuung der Geflüchteten.


 

Wahlprüfstein 10:

Beteiligung von Betroffenen

Wie wollen Sie zukünftig sicherstellen, dass geflüchtete Menschen insbesondere im Bereich der Unterbringung und des Wohnens in Entscheidungsfindungsprozesse einbezogen werden, von deren Ergebnissen sie unmittelbar betroffen sind?

 

Unsere Position:
Die Einbeziehung geflüchteter Menschen in Entscheidungsprozesse ist wichtig, um sicherzustellen, dass ihre Bedürfnisse und Erfahrungen in die Planung und Umsetzung von Wohnprojekten und anderen Maßnahmen einfließen. Dies fördert eine solidarische und bedarfsgerechte Gestaltung der Unterbringung, verbessert die Lebensqualität und stärkt die Partizipation von geflüchteten Menschen. Eine transparente und inklusive Entscheidungsfindung kann zu besseren Ergebnissen und mehr Akzeptanz führen.

 

Antworten der Parteien:

SPD:
Mit einer SPD-geführten Landesregierung wird das Land Brandenburg auch zukünftig für Weltoffenheit, Humanität und Solidarität stehen. Für uns ist unmissverständlich klar, Vielfalt und Zuwanderung machen Brandenburg zukunftsfest. Wir werden daher auch zukünftig alles dafür tun, dass in Brandenburg Menschen verschiedener Herkunft Schutz, Unterbringung, Versorgung und eine erfolgreiche Integration erfahren. Hierfür werden wir das Integrationsbudget und die Migrationssozialarbeit fortsetzen, die Beratungsstelle bei der Integrationsbeauftragten fortführen sowie das Landesaufnahmegesetz an die aktuellen Herausforderungen anpassen und in ein neu zu erarbeitendes Landesintegrationsgesetz aufnehmen. Zudem werden wir prüfen, inwieweit eine noch engere Einbindung in behördliche Entscheidungsprozesse ermöglicht und durchgeführt werden kann. 
Für uns steht fest, dass die Wahl am 22. September eine Entscheidungswahl ist. Dietmar Woidke und seine märkische SPD wollen verhindern, dass die stolze Fahne Brandenburgs große braune Flecken bekommt. Hierzu braucht es die Brandenburgerinnen und Brandenburger, damit die gute Entwicklung unseres Bundeslandes unter Dietmar Woidke fortgesetzt werden kann und Brandenburg ein stabiles, sicheres, soziales und demokratisches Land bleibt.

 

CDU:
Es ist uns wichtig, nach den Möglichkeiten der Kommunen Wohnraum für Geflüchtete zur Verfügung zu stellen. Eine Einbindung in die Entscheidungsprozesse sehen wir nicht als zielorientiert und erforderlich an, da es hier um pragmatische, schnelle Lösungen geht, Geflüchteten einen geeigneten Wohnraum zur Verfügung zu stellen.

 

Bündnis 90/Die Grünen:
Geflüchtete Menschen haben das Recht darauf, aktiv an der Gestaltung ihrer Lebensbedingungen mitwirken zu können. Dies ist für uns ein zentraler Bestandteil einer menschenwürdigen und integrativen Flüchtlingspolitik. Wir werden lokale Integrationsnetzwerke fördern, die Ehrenamtliche, örtliche Betriebe, Wohnungsbaugesellschaften und Kirchen sowie aufnahmebereite Städte und Gemeinden einbeziehen. Diese Netzwerke bieten eine Plattform, auf der geflüchtete Menschen ihre Anliegen, Perspektiven und Bedürfnisse einbringen können.
Zusätzlich stärken wir die Arbeit der Integrationsbeauftragten und des Landesintegrationsbeirats. Wir setzen uns für ein Brandenburger Integrationsgesetz ein, um die Mitsprache und Gleichberechtigung von Menschen mit Migrationsgeschichte gesetzlich zu verankern. So stellen wir sicher, dass ihre Stimmen in allen relevanten Bereichen unserer Gesellschaft Gehör finden und ihre Rechte gewahrt bleiben.
Uns ist eine enge Kooperation mit zivilgesellschaftlichen Organisationen wichtig, die sich schon jetzt für die Rechte von Geflüchteten einsetzen. Diese Organisationen sind oft in engem Kontakt mit den Betroffenen und können als Brücke fungieren, um deren Stimmen in politische Prozesse einzubringen.
Zur guten Integration und Mitbestimmung gehört Transparenz und Zugang zu Informationen. Wir werden sicherstellen, dass geflüchtete Menschen Zugang zu relevanten Informationen in ihrer Muttersprache erhalten und verstehen, wie Entscheidungsprozesse ablaufen. Nur so können sie informierte Entscheidungen treffen und sich wirksam beteiligen. Beratungen bei der Wohnungssuche, Bürokratie oder Antragstellung sollen in Willkommenszentren gebündelt werden. Wir wollen Projekte fördern, die die politische Bildung und Selbstorganisation von geflüchteten Menschen unterstützen. Dadurch sollen sie in die Lage versetzt werden, ihre Interessen selbstbewusst zu vertreten und ihre Mitbestimmungsrechte effektiv wahrzunehmen.

 

DIE LINKE
Wir haben in den Verhandlungen zum Haushalt 2023/24 gefordert, dass die Kosten speziell für psychosoziale Betreuung im Haushalt der ZABH eingestellt werden. Dies wird auch in kommenden Haushaltsverhandlungen unsere Position sein. Ansonsten fordern wir wie beschrieben, dass Menschen nur zu Registrierungszwecken in der EAE verbleiben müssen und danach sofort verteilt werden. 

 

FDP:
Wir unterstützen den Dialog mit allen relevanten Akteuren und streben Lösungen an, die den Bedürfnissen und Rechten aller Beteiligten gerecht werden.