Recht & Praxis

Die rechtlichen Rahmenbedingungen und ihre Ausgestaltung und Auslegung in Politik und Verwaltung betreffen besonders schutzbedürftige Flüchtlinge auf europäischer, nationaler und Landesebene. Regelungen auf EU – Ebene wie die Aufnahmerichtlinie, die Betroffenen Rechte garantieren, stehen hierarchisch über dem nationalen und dem Landesrecht und ermöglichen individuelle Durchsetzung dieser Rechte vor nationalen Gerichten. Die Umsetzung der europäischen Rechtsnormen obliegt jedoch dem Bund und den Ländern. Ein Gesetzesentwurf auf Bundesebene, der die einheitliche Umsetzung der Rechte besonders schutzbedürftiger Flüchtlinge in Deutschland regeln sollte, wurde nicht realisiert. Es bleibt auf der Ebene der Ländergesetzgebung die Möglichkeit, das Aufnahmeverfahren so zu gestalten, dass besonders schutzbedürftige Flüchtlinge entsprechend ihren Bedarfen aufgenommen und versorgt werden.

Der Bund übergab die Verantwortung für die Umsetzung der EU-Aufnahmerichtlinie an die Bundesländer, wo bisher überwiegend nicht viel passiert ist.  Manche Länder haben Landesaufnahmegesetze, die den Umgang mit besonders Schutzbedürftigen regeln, andere haben landesweite Konzepte, die Zuständigkeiten regeln und ein einheitliches Verwaltungs- und Versorgungsverfahren vorsehen. Andere Bundesländer wiederum haben keinerlei Regelungen oder Verfahren und es ist einzelnen Landkreisen, Städten, Behörden oder gar einzelnen Behördenmitarbeitenden überlassen, im Rahmen der Minimalmedizin des Asylbewerberleistungsgesetzes die erforderliche Versorgung zu gewährleisten und zu regeln.

Es bestehen keine einheitlichen Verfahren, die die Rechte der Betroffenen bundesweit garantieren. Oft bleibt es dem Zufall überlassen, ob überhaupt formal festgestellt wird, dass es besondere Bedürfnisse gibt, aus denen sich Rechte ergeben. Den Betroffenen bleibt der individuelle Weg zum Gericht, den sie aber häufig aus finanziellen Gründen nicht bestreiten können. Angesichts dessen, dass Gruppen besonders Schutzbedürftiger den Großteil aller Geflüchteten ausmachen, ist diese Regelungslücke inakzeptabel.